Volksgruppen

Diese Seiten geben unter anderem Auskunft über die österreichische Rechtslage, die internationalen Übereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Volksgruppenförderung.

In Österreich bestehen folgende 6 autochthone Volksgruppen:

  • die kroatische,
  • die slowenische,
  • die ungarische,
  • die tschechische und
  • die slowakische Volksgruppe sowie
  • die Volksgruppe der Roma.

Rechtsgrundlage

Gemäß § 1 Absatz 2 Volksgruppengesetz sind unter Volksgruppen "die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum" zu verstehen.

Als österreichische Staatsbürger haben Volksgruppenangehörige dieselben Rechte wie jeder andere österreichische Staatsbürger. Darüber hinaus gibt es jedoch einige Rechtsvorschriften und Bestimmungen, die besondere Regelungen für "(autochthone) Volksgruppen" und "sprachliche Minderheiten" enthalten. Die wichtigsten von ihnen sind in der Folge aufgezählt.

Verfassungsrechtslage:

Einfachgesetzliche Rechtslage:

Verordnungen auf Grund des Volksgruppengesetzes:

OGM-Studie

Kontakt

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Telefon: +43 1 531 15-20 23 76
Fax: +43 1 531 09-20 21 58
E-Mail: volksgruppen@bka.gv.at

Weiterführende Informationen