Auszeichnungen

Bundesstaatliche Auszeichnungen, Auszeichnungen bei Vorliegen besonderer Verdienste um die Republik Österreich und die Schaffung von Berufstiteln

Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

Der Bundespräsident kann über Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise eines von ihr ermächtigten Bundesministers, einer von ihr ermächtigen Bundesministerin, Personen das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verleihen.

Antragsformular für Ehrenzeichen und Berufstitel (Word, 14 KB)

Rechtsgrundlage:

Österreichisches Ehrenzeichen beziehungsweise Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst

Der Bundespräsident kann über Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise eines von ihr ermächtigten Bundesministers Personen das Österreichische Ehrenzeichen beziehungsweise Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst verleihen.

Rechtsgrundlage:

Bundes-Ehrenzeichen

Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin (oder ein anderes sachlich zuständiges Mitglied der Bundesregierung) kann bei Vorliegen besonderer Verdienste um die Republik Österreich oder besondere Verdienste um das Gemeinwesen das Bundes-Ehrenzeichen verleihen.

Antragsformular für Bundes-Ehrenzeichen (Word, 57 KB)

Rechtsgrundlage:

Berufstitel

Der Bundespräsident kann über Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise eines von ihr ermächtigten Mitglieds Berufstiteln schaffen.

Antragsformular für Ehrenzeichen und Berufstitel (Word, 14 KB)

Rechtsgrundlage:

Kontakt

Bundeskanzleramt, Referat I/1/a
E-Mail: auszeichnungen@bka.gv.at