Staatssekretärin Plakolm: Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen startet am 22. Jänner

140 Millionen Euro zur Unterstützung für Gemeinnützige vorgesehen

"In Österreich engagieren sich 3,7 Millionen Menschen ehrenamtlich und leisten damit einen wesentlichen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ehrenamt ist nicht nur für sie Ehrensache, sondern auch für uns als Bundesregierung. Ich bin daher froh, dass wir mit dem Energiekostenzuschuss unseren Vereinen und Organisationen nach herausfordernden Jahren ordentlich unter die Arme greifen und so das ehrenamtliche Engagement in unserem Land kräftig unterstützen", sagte Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm anlässlich des beschlossenen Maßnahmenpakets zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen.

Die gestiegenen Energiekosten der letzten beiden Jahre sind nicht nur für die österreichischen Unternehmen eine starke Belastung gewesen, sondern auch für tausende gemeinnützig tätige Organisationen wie etwa Sport- und Kulturvereine. Daher richtet die Bundesregierung einen eigenen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) ein und stellt dafür bis zu 140 Millionen Euro zur Verfügung. 

Ab 22. Jänner können die betroffenen Organisationen ihre Anträge einreichen. Die neue Unterstützungsmaßnahme richtet sich an gemeinnützige Organisationen sowie kirchliche Einrichtungen, die nicht unternehmerisch tätig sind und daher beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt waren. Gefördert werden 30 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Bereits in Anspruch genommene Förderungen für Energiekosten stellen dabei keinen Ausschlussgrund dar, müssen aber von den förderbaren Kosten abgezogen werden.

Abgewickelt wird der NPO-EKZ von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), der Förderbank des Bundes.

Anträge für das Jahr 2022 können von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 elektronisch auf der Plattform www.ekz-npo.at gestellt werden, wo auch weitere Informationen zu finden sind. Anträge für das Jahr 2023 werden in der zweiten Jahreshälfte möglich sein.

Plattform Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen, Website des BMKÖS