Kommunikationsbehörde Austria

Informationen und Link zur Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)und zum Digitalen Rundfunk

Die Kommunikationsbehörde Austria nimmt gemäß KommAustria-Gesetz in erster Instanz die Verwaltungsführung und die Besorgung der Regulierungsaufgaben im Bereich der elektronischen Audiomedien und der elektronischen audiovisuellen Medien einschließlich der Aufsicht über den ORF und seine Tochtergesellschaften wahr (vergleiche § 2ff KOG). Ferner obliegt ihr die Förderungsverwaltung für Medien nach Maßgabe des PresseFG, des PubFG und nach § 33 KOG (Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation).

Die KommAustria besteht aus 5 Mitgliedern.

Vorsitzender: Mag. Michael Ogris

Vorsitzenden-Stellvertreterin: Dr. Susanne Lackner

Weitere Mitglieder:

  • Dr. Martina Hohensinn
  • Mag. Thomas Petz, LL.M. (Berkeley)
  • Dr. Katharina Urbanek

Die Mitglieder sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Als Geschäftsapparat der KommAustria fungiert die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (RTR-GmbH).

Als Berufungs-/Beschwerdeinstanz "gegen" Entscheidungen der KommAustria fungiert das Bundesverwaltungsgericht.

Digitalisierung

Die Regulierungsbehörde KommAustria hat mit Unterstützung der Digitalen Plattform Austria ein Digitalisierungskonzept zur Einführung von digitalem terrestrischen Fernsehen in Österreich umgesetzt.

Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der RTR.

Externe Links