Wolfgang Heller Generalmajor Wolfgang Heller kam am 25. Oktober 1870 in Wien als Sohn eines Hof- und Gerichtsadvokaten zur Welt. Nach Ablegung der Matura besuchte er die Theresianische Militärakademie in Wiener Neustadt und wurde aus dieser 1893 als Leutnant zum böhmischen Infanterieregiment Nr. 18 nach Königgrätz ausgemustert. Wolfgang Heller schlug somit die Berufsoffizierslaufbahn ein.
Für die „höheren Weihen“ eines Berufsoffiziers qualifizierte Heller sich mit dem Besuch der Kriegsschule von 1896 bis 1898 (Generalstabsausbildung).
Nach erfolgreicher Absolvierung wurde der dem Generalstab der 71. Infanteriebrigade in Fiume zugeteilt. Ab 1903 war er - nun bereits Hauptmann 1. Klasse - definitiv im k. u. k. Generalstabskorps tätig, 1907 diente er planmäßig vorübergehend als Bataillonskommandant und kam dann in die III. (orientalische) Gruppe des Landesbeschreibungsbüros beim Chef des Generalstabes. 1909 wurde er Flügeladjutant des Generals der Infanterie, Marian Freiherr Varesanin von Vares, des Armeeinspektors in Sarajewo und Chef der Landesregierungen von Bosnien und der Herzegowina. 1910 stieg Heller in die Gruppe der Stabsoffiziere auf und avancierte zum Major des Generalstabskorps. Heller beherrschte außer der deutschen Muttersprache tschechisch, italienisch, französisch, slowenisch und serbisch.
Zu Beginn des Weltkrieges bewährte sich Oberstleutnant des Generalstabskorps Heller 1914 als Generalstabschef der 25. Infanterie-Truppendivision in der Schlacht bei Komarow sowie in den Kämpfen bei Zamosc und Lemberg und nahm im Winter 1914/1915 als Regimentskommandant an den Gefechten an der Nida teil. Laut den über ihn angefertigten Dienstbeschreibungen galt er als fester, entschiedener Charakter, sehr initiativ, voll Pflichtgefühl und Diensteifer und bewährte sich auch als 1. Stabsoffizier im Kommando der k. u. k. 1. Armee sowie im Kundschaftsdienst.
1915 wurde er nach Teheran versetzt, wo er dem österreichisch-ungarischen Gesandten Graf Logothetti als Militärbevollmächtigter zugeteilt wurde. Hier wurde er während eines Jagdausfluges im Elbursgebirge 1916 von Kosaken gefangengenommen und nach Sibirien verschleppt. 1917 gelang ihm die Flucht aus der Kriegsgefangenschaft. In Charkow organisierte Heller - quasi im Vorübergehen - die kampflose Übergabe der Stadt an die deutschen Truppen und bewerkstelligte die Rückreise von über 900 österreichisch-ungarischen Soldaten in die Heimat.
1918 übernahm Heller an der Südfront das Kommando des bosnisch-herzegowinischen Infanterieregimentes Nr. 2 („2er Bosniaken“). Zu Kriegsende geriet er in italienische Kriegsgefangenschaft.
Der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde Wolfgang Heller im Jahre 1919. Bis 1921 war er im (Deutsch-)Österreichischen Staatsamt für Heerwesen Vorsitzender der „Heller-Kommission.“ 1921 erfolgte eine letzte Beförderung zum Generalmajor, zu Ende des Jahres erfolgte die endgültige Pensionierung. Generalmajor i.R. Wolfgang Heller verstarb am 23.09.1951 in Wien.
Die "Kommission der Republik Österreich zur Erledigung von Belohnungsanträgen für k. u. k. Orden und Ehrenzeichen" - so der offizielle Titel - existierte von 1919 bis 1922. Sie sorgte dafür, dass tausende Soldaten nachträglich die ihnen zustehenden Auszeichnungen für außergewöhnliche militärische Leistungen während des Ersten Weltkrieges erhielten.Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges im November 1918 brach nicht nur die Doppelmonarchie zusammen, auch der Zusammenbruch der k.(u.).k. Wehrmacht war eine Folgeerscheinung.
Folglich blieben massenhaft Anträge für Orden und Ehrenzeichen unerledigt, darunter auch solche Anträge, vor deren Erledigung der Auszuzeichnende in Gefangenschaft geraten war, oder Anträge, die bei Kriegsende in den Feldkanzleien der Brigaden, Divisionen, Korps oder Armeen einfach nicht mehr bearbeitet wurden. Selbst in der Auszeichnungsgruppe des Armee-Oberkommandos bzw. in der Militärkanzlei waren noch viele Eingaben unerledigt geblieben.Bisher verliehene Auszeichnungen diverser Orden durften auch nach dem im April in Kraft getretenen Adelsaufhebungsgesetz weiter getragen werden. Dies war nicht nur von einer gewissen „moralischen“ Bedeutung sondern auch materiell interessant, da mit der Verleihung mancher Orden und Ehrenzeichen, wie z. B. des Militär-Maria Theresien-Ordens oder der Goldenen bzw. der Großen Silbernen Tapferkeitsmedaille, entsprechende finanzielle Zuwendungen verbunden waren. Freilich sollte es dennoch bis zum März 1931 dauern, bis die chronisch finanzschwache Republik auf Basis des sog. „Tapferkeitsmedaillenzulagengesetzes“ wieder damit begann, den durch die militärischen Auszeichnungen erworbenen Anspruch auf einen Ehrensold, auszuzahlen.
Auf Grund der unerledigten Anträge eingerichtete das Staatsamt für Heerwesen mit Erlass vom 9. Oktober 1919 eine Kommission zur nachträglichen Erledigung von Verleihungs- bzw. Belohungsanträgen ein. Der Vorsitz wurde dem damaligen Oberst im Generalstabskorps Wolfgang Heller übertragen, als Beisitzer waren - je nach Dienstgrad des zu Beurteilenden - entweder Stabs- oder Oberoffiziere bzw. für Mannschaften auch Feldwebel oder Militärbeamte eingesetzt.
Von den mehr als 150 000 (!) unerledigten Belohnungsanträgen wurden bis zur Auflösung der Kommission im Jahr 1922 etwa 9 000 Anträge, vorwiegend österreichische Staatsbürger betreffend, positiv erledigt. Die Kommission arbeitete im Kriegsarchiv, das sich damals noch in der Stiftgasse 2 (Wien) befand, und stellte, wenn sie sich für eine Zuerkennung entschieden hatte, dem Auszuzeichnenden die so genannte Anspruchsbestätigung aus.
Generalmajor Heller selbst war Träger zahlreiche Auszeichnungen, wie des Militärverdienstkreuzes 2. und 3. Klasse, des Leopold-Orden (Ritterkreuz) mit Kriegsdekoration und Schwertern, des Komturkreuzes mit der Kriegsdekoration und Stern des Franz Joseph-Orden sowie der Militärverdienstmedaille (Signum laudis). Auf Grund seiner Tätigkeit als „Militärdiplomat“ war er auch Träger osmanischer Auszeichnungen, wie des Medschidje-Ordens, des Osmanie-Ordens oder auch des Königlich preußischen Kronenordens III. Klasse.
KA / NLS BA 92
Bernhard Wenning
Zurück zur Übersicht