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01.02.2011
Archivale des Monats (Februar 2011)

150 Jahre Februarpatent 1861

Februarpatent - Titelblatt

Die vorliegende Verfassungsurkunde wurde von Anton von Schmerling, damals Staatsminister, ausgearbeitet und am 26. Februar 1861 durch Kaiser Franz Joseph für die gesamte Monarchie erlassen. Sie löste damit das „Oktoberdiplom“ von 1860 ab.

Dieses Verfassungsgesetz vom 20. Oktober 1860, gedacht um das 1851 mit dem Silvesterpatent eingeführte neoabsolutistische Regierungssystem zu ersetzen, scheiterte aber sowohl politisch als auch militärisch mit den Niederlagen in Oberitalien.

Das „Oktoberdiplom“ wurde in Form eines Manifests erlassen. Es beinhaltete die Grundzüge einer konstitutionellen Monarchie. Der Reichsrat mit 100 Mitgliedern hatte in finanz- und wirtschaftspolitischen Fragen beratende Funktion, in legislativer Hinsicht aber nur eine geringe Bedeutung. Die Außen- und die Kriegspolitik blieb weiterhin ein Monopol des Kaisers.

Es war ein Kompromiss zwischen dem Zentralismus der deutschsprachigen Bevölke-rung und dem Föderalismus der übrigen Nationalitäten. Die einzelnen Landtage sollten weitgehende Autonomie gegenüber dem Reichsrat erhalten. Der Kompromiss konnte weder die Deutschliberalen noch die Magyaren zufriedenstellen, was bereits vier Monate später zur Revision des „Oktoberdiploms“ führte.

Februarpatent-Signaturen

In der Februarverfassung wurde die Gesetzgebung zwischen dem Kaiser und den nunmehr zwei Kammern des Reichsrates geregelt. Das Abgeordnetenhaus des Reichsrates sollte durch die Landtage gewählt werden, weshalb sich in der vorliegenden Urkunde auch die Wahlordnungen zu den einzelnen Landtagen in ausführlichster Weise finden. Diese Regelung wurde aber von Ungarn und teilweise von Galizien als zu zentralistisch abgelehnt.

Bereits am 20. September 1865 wurde ein Teil der Februarverfassung, und zwar das Grundgesetz über die Reichsvertretung, durch das Sistierungspatent aufgehoben. Trotzdem bildet die Februarverfassung die Grundlage der Dezemberverfassung von 1867, die für die nicht-ungarischen ("cisleithanischen") Länder der Habsburgermonarchie bis zum Ende des Ersten Weltkriegs 1918 in Kraft blieb

Zitat: ÖSTA/AVAFHKA/Urkundensammlung/1095

Roman-Hans Gröger

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