Privates Schriftgut (insbesondere „Ego-Dokumente“ wie Korrespondenzen, Tagebücher, Memoiren usw.) stellt eine wichtige komplementäre Quelle der Geschichtswissenschaft dar.
Da für Privatarchive und persönliche Papiere keinerlei Ablieferungspflicht besteht, verbleiben sie entweder beim „Archivbildner“, etwa einer Familie oder einer physischen Person bzw. deren Erben. Sollen sie dennoch durch Deponierung, Kauf oder als Geschenk in ein öffentliches Archiv (Bibliothek, Museum usw.) gelangen, so unterliegt die Entscheidung, welcher Institution das Schriftgut anvertraut wird, sehr weitgehend dem freien Ermessen des abgebenden Besitzers. Anders als bei Verwaltungsschriftgut gibt es daher in diesem Fall auch keinen „logischen“ Verwahrungsort, der Überlieferungszufall erschwert der Forschung die Orientierung. Seit langem gilt daher ein Verzeichnis der Familienarchive (überwiegend Adelsarchive) und Schriftennachlässe historisch bedeutender Personen als großes Desiderat der österreichischen Geschichtsforschung.
Ab 1. Januar 2011 entsteht am Österreichischen Staatsarchiv in einem von der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs finanzierten Drittmittelprojekt ein „Kataster der Familienarchive und persönlichen Schriftennachlässe zur österreichischen Geschichte“. Die Zeitachse reicht von ca. 1500 bis zur Gegenwart.
Anders als im Rahmen des „Verzeichnisses der schriftlichen Nachlässe in den Bibliotheken und Museen der Republik Österreich“ (1993) von Eva Irblich und Gerhard Renner ist nicht der Typ der verwahrenden Institution Aufnahmekriterium, sondern die historische Bedeutung der jeweiligen Familie bzw. Einzelperson.
Das Unternehmen verzeichnet daher in einem ersten Arbeitsschritt Familienarchive und Nachlässe in allen öffentlichen Archiven, Bibliotheken, Museen und sonstigen Sammlungen der Republik Österreich, aber auch noch privat verwahrte Archive (und, falls bekannt, Einzelnachlässe), soferne der Archiv- bzw. Nachlaßbildner für die Geschichte Österreichs bzw. der Habsburgermonarchie Bedeutung hatte.
In einer zweiten Stufe sollen insbesondere die für die österreichische Geschichtswissenschaft relevanten Familienarchive, meist Adelsarchive, in Deutschland, Belgien, Italien und den östlichen Nachbarstaaten eingearbeitet werden. „Herrschaftsarchive“, der schriftliche Niederschlag der (öffentlich-rechtlichen) Grundherrschaftsverwaltung und der Niedergerichtsbarkeit vor 1848, sind nicht Gegenstand des Projekts.
Die alphabetisch nach Familiennamen geordneten Ergebnisse sollen in Buchform im Rahmen der Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs publiziert und in einer laufend aktualisierten Fassung auch über das Internet bereitgestellt werden.
Den Auftakt zu dieser „quellenkundlichen Offensive“ bildet der nächste Themenband der Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs (2011), der am Beispiel „Familienarchive und Schriftennachlässe“ dem Problem von Archivpflege und Archivschutz gewidmet sein wird. Neben Repräsentanten der auf diesem Sektor besonders rührigen britischen, französischen, belgischen und deutschen Archivlandschaften werden Archivare aller „Nachfolgestaaten“ der Österreichisch-Ungarischen Monarchie über die Situation in ihren Ländern berichten.
Projektleitung: Dr. Michael Hochedlinger (Österreichisches Staatsarchiv)Projektmitarbeiter: MMag. Martin Krenn, Mag. Simon Peter TerzerKontakt: michael.hochedlinger@oesta.gv.at
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