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Staatssekretär Josef Ostermayer dankte anlässlich der Jubiläumssitzung dem Datenschutzrat für seine qualitätsvollen Expertisen und die konsequente Arbeit
Die 200. Sitzung war den Vorlagen der Bugdetbegleitgesetze 2011 gewidmet.
Grundsätzlich hielt der Datenschutzrat mit Befremden zu mehreren Vorlagen fest, dass einzelne Bundesministerien der E-Governmentlinie des Bundes zuwiderhandeln und statt bereichsspezifischen Personenkennzeichnungen immer noch die Sozialversicherungsnummer verwenden wollen. "Das ist eine Linie, die der Datenschutzrat nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen seit Jahren konsequent abgelehnt hat", sagte Vorsitzender Johann Maier. Bezogen auf den konkreten Fall der geplanten Änderung des Familienausgleichsgesetzes wäre anzustreben, dass sowohl auf Seiten des Datenverbundes der Universitäten als auch auf Seiten der Abgabebehörden mit bereichsspezifischen – das heißt mit verschlüsselten – Personenkennzeichen gearbeitet werden sollte, damit nicht dem Ziel der transparenten Regelung von Datenverwendungszwecken widersprochen werde.
Auch der Entwurf des Arbeits- und Gesundheitsgesetzes (AGG), das zum Ziel hat, Gesundheitskosten zu sparen und die Zahl der Invaliditätspensionen zu reduzieren, wurde vom Datenschutzrat kritisiert. Einige Bestimmungen sind datenschutzrechtlich nicht unbedenklich. Im Entwurf wird unter anderem von der Annahme ausgegangen, dass Arbeitnehmer, die mehr als 40 Tage Krankenstand im Jahr aufweisen, "freiwillig" Beratungsangebote annehmen und damit auch ihre Zustimmung zur Verwendung von Gesundheitsdaten geben. "Sie befinden sich aber damit in einer faktischen Zwangssituation", gab Maier zu bedenken.
Dazu fehlten im Entwurf entscheidende Regelungen, damit jene Betroffenen, die das Angebot nicht in Anspruch nehmen wollen oder die ihre Zustimmung zur Datenverwendung verweigern, vor faktischen Nachteilen im Arbeitsumfeld – und auch im Bereich des Arbeitsmarktservice – geschützt werden. Notwendig sind aus Sicht des Datenschutzrates zur Absicherung eines Benachteiligungsverbots und gegen zweckwidrige Datenverwendung eigene Strafbestimmungen.
Sehr kritisch äußerte sich der Datenschutzrat auch gegenüber dem geplanten Luftsicherheitsgesetz. Mit diesem Gesetz sollte unter anderem die Durchsuchung der Passagiere durch Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste erleichtert werden, was einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Zudem befürchtet der Datenschutzrat in diesem Zusammenhang die mögliche Einführung von Nacktscannern, durch die die Menschenwürde zutiefst betroffen wäre. "Eingriffe in Grundrechte können nicht mit Kosteneinsparungen gerechtfertigt werden", betonte Maier, dieser Entwurf stelle überdies auch keine geeignete Rechtsgrundlage zur Einführung von Nacktscannern dar.
Rückfragehinweis:Mag. Johann Maier, Abgeordneter zum NationalratVorsitzender des DatenschutzratesTel.: 0676 620 30 70
Fotos können unter fotoservice.bundeskanzleramt.at kostenfrei heruntergeladen werden.
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