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Medienstaatssekretär vermisst Klarstellung von Vizekanzler Josef Pröll
Das ORF-Gesetz wurde über ein Jahr lang verhandelt und am 23. Februar 2010 einstimmig im Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossen.
Im Vorfeld wurden intensive Gespräche mit dem Mediensprecher und Klubobmann der ÖVP, Karlheinz Kopf, sowie dem Vizekanzler und Bundesparteivorsitzenden Josef Pröll geführt. Der Parlaments-Fahrplan wurde mit den Oppositionsparteien abgestimmt und vereinbart.
Wenn das ORF-Gesetz, wie heute vom früheren ÖVP-Mediensprecher Ferdinand Maier aufgefordert, aufgrund von Widerständen in der ÖVP nicht beschlossen wird, hätte das gravierende Folgen für das Unternehmen und den Medienstandort Österreich.
"Ich vermisse jetzt eine Klarstellung von Vizekanzler Josef Pröll. Eine weitere Verunsicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Unternehmens ORF ist nicht zu verantworten", so Medienstaatssekretär Josef Ostermayer.
Kein ORF-Gesetz zu beschließen hätte unmittelbare Konsequenzen:
All diese für den österreichischen Medien- und Filmstandort wichtigen Schritte sind von der Gewährung der Gebührenrefundierung und einer Novellierung des ORF-Gesetzes abhängig.
Zudem ist die Republik Österreich gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet, die Audiovisuelle Mediendiensterichtlinie sowie die Auflagen im Beihilfeverfahren rasch umzusetzen. Eine Verschiebung des ORF-Gesetzes hätte zwei Vertragsverletzungsverfahren und das Infragestellen der für Österreich positiven Verhandlungsergebnisse zur Folge.
"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF, des RSO sowie österreichische Filmschaffende dürfen nicht weiter in Unsicherheit gelassen werden. Vizekanzler Josef Pröll muss jetzt seine Verantwortung als Parteivorsitzender wahrnehmen und diese unnötige Verunsicherung beenden", so Ostermayer abschließend.
Rückfragehinweis:Marcin KotlowskiPressesprecher desStaatssekretärs im BundeskanzleramtDr. Josef OstermayerTel.: 01 531 15-2161Mobil: 0664 380 25 66mailto: marcin.kotlowski@bka.gv.at
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