Zum Inhalt springen (Alt+0).
Zum Hauptmenü springen (Alt+1).
Zum Submenü springen (Alt+2).
Zur Positionsanzeige (Alt+4).
Das Bundeskanzleramt hat heute gemäß ORF-Gesetz den Vorsitzenden des ORF Publikumsrates über die künftige Zusammensetzung des ORF-Publikumsrates informiert. Dem Vorsitzenden der Publikumsrates, Dr. Georg Weißmann, obliegt die Einberufung der konstituierenden Sitzung des neuen ORF-Publikumsrates.
Gemäß § 28 Abs. 3, 4, 6, 10 und 11 des ORF-Gesetzes wird sich der zu konstituierende Publikumsrat des ORF wie folgt zusammensetzen:
Gemäß § 28 Abs. 3 Z 1 bis 6 des ORF-Gesetzes hat
zu Mitgliedern des Publikumsrates bestellt.
Sechs Mitglieder wurden gemäß § 28 Abs. 6 ORF-Gesetzes mittels Wahl durch die Rundfunkteilnehmer ermittelt und vom Bundeskanzler gemäß § 28 Abs. 10 ORF-Gesetz bestellt:
Gemäß § 28 Abs. 11 in Verbindung mit Abs. 4 des ORF-Gesetzes hat der Bundeskanzler für die jeweiligen Bereiche folgende Mitglieder bestellt:
Rückfragehinweis:Marcin KotlowskiPressesprecher des Medienstaatssekretärs imBundeskanzleramt Dr. Josef OstermayerTel.: +43 1 531 15–2161Mobil: +43 664 380 25 66E-Mail: marcin.kotlowski@bka.gv.at
Zurück zur Übersicht