Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform (XXIII. GP)
Entsprechend dem Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode (GP) wurde beim Bundeskanzleramt eine Expertengruppe für Staats- und Verwaltungsreform eingerichtet, die auf der Grundlage der Arbeiten des Österreich-Konvents und des vom Nationalrat der XXII. Gesetzgebungsperiode gebildeten Besonderen Ausschusses zur Beratung der Ergebnisse des Österreich-Konvents Textvorschläge für eine umfassende Verfassungsreform ausarbeiten sollte.
Im Juli 2007 legte die Expertengruppe den Entwurf einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz vor, der unter anderem eine Verfassungsbereinigung und die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit beinhaltete (). Die die Verfassungsbereinigung betreffenden Teile des Entwurfes wurden in weiterer Folge in eine entsprechende Regierungsvorlage übernommen (). Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird, wurde vom Nationalrat im Dezember 2007 beschlossen und im Bundesgesetzblatt unter kundgemacht.
Im März 2008 legte die Expertengruppe den Entwurf einer weiteren Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz vor, der die Bereiche Kompetenzverteilung, Schulverwaltung, Länderautonomie und Gemeinden betraf ().
Die Expertengruppe hielt ihre letzte Sitzung im Juni 2008 ab. Zu einer Beschlussfassung des Nationalrates über die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit beziehungsweise über den Inhalt des zweiten Entwurfes der Expertengruppe ist es infolge des vorzeitigen Endes der XXIII. Gesetzgebungsperiode nicht mehr gekommen.