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Es bleibt ein einheitlicher Kernkatalog von 14 Nebengebühren
"Wie bei meiner Amtsübergabe vorgenommen, ist es uns gelungen, in der Frage der Nebengebühren eine weitere Vereinfachung und Reduktion des Verwaltungsaufwandes vorzunehmen", so Staatssekretär für Öffentlichen Dienst und Verwaltungsreform, Mag. Andreas Schieder. Nachdem in einem ersten Schritt unter der damaligen Ministerin Doris Bures die Nebengebühren von 625 auf rund 460 reduziert wurden, ist es nun durch die Einführung eines Kernkatalogs gelungen, weitere 200 Nebengebührentitel zu streichen.
"Mit dem einheitlichen Kernkatalog von 14 Nebengebühren für alle Ressorts, setzen wir einen weiteren Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und mehr Transparenz." Übrig bleiben nun ca. 260 Nebengebühren, die - abgesehen vom Kernkatalog - ressortspezifisch sind. "Ich bin überzeugt, dass es auch hier noch weitere Möglichkeiten des Zusammenfassens und Entschlackens geben wird. Wichtig ist es mir aber auch zu betonen, dass es zu keiner Verringerung des Einkommens der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt. Es bleibt gleich viel Geld im Börsel, allerdings mit viel weniger Verwaltungsaufwand und Bürokratie", so Schieder abschließend.
Rückfragehinweis:Mag. Jürgen SchwarzBüro Staatssekretär fürÖffentlichen Dienst und VerwaltungsreformTelefon: 01-53115-2830
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