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09.01.2008
Archivale des Monats (Februar 2008)

Auf „Einladung“ des deutschen Reichskanzlers Adolf Hitler reiste der österreichische Bundeskanzler Kurt Schuschnigg am 12. Februar 1938 in Begleitung des Staatssekretärs für Äußeres, Guido Schmidt, zu einem Treffen auf den Obersalzberg bei Berchtesgaden.

AdM02-08

Nach einem zweistündigen Gespräch ohne Zeugen präsentierte Hitler schließlich den Entwurf eines Abkommens, durch das den österreichischen Nationalsozialisten weitreichende politische Entfaltungsmöglichkeiten zugesichert werden sollten. Unter anderem wurde etwa die Einsetzung von Arthur Seyss-Inquart als Innenminister mit absoluter Polizeigewalt festgeschrieben. Hitlers Worte dazu: „Verhandelt wird nicht, ich ändere keinen Beistrich. Sie haben zu unterschreiben, oder alles andere ist zwecklos, und wir sind zu keinem Ergebnis gekommen. Ich werde dann im Laufe der Nacht meine Entschlüsse zu fassen haben.“ Schuschnigg beugte sich dem Druck, erreichte lediglich eine „Gnadenfrist“ von 3 Tagen, da Ministerernennungen verfassungsrechtlich erst vom Bundespräsidenten gebilligt werden müssten, und unterschrieb.

Schuschnigg setzte angesichts der Gefahr für die Souveränität Österreichs eine Volksabstimmung für den 13. März 1938 an. Sie fand allerdings nicht mehr statt, da bereits am 12. März der „Anschluss“ an das Deutsche Reich vollzogen wurde. Somit besiegelte das Berchtesgadener Abkommen das Ende eines eigenständigen österreichischen Staates.

Der Text des Abkommens ist in einer auffällig großen Schrift, der sogenannten „Führertype“, verfasst, welche ihre Ursache in Hitlers Fehlsichtigkeit hatte und trägt die Unterschriften von Adolf Hitler und Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop für das Deutsche Reich sowie von Kurt Schuschnigg und Guido Schmidt für Österreich.

Zitat: AdR, BKA/AA, Staatsurkunden, Deutsches Reich 1938 Februar 12

Dieter Lautner

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