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01.01.2008
Archivale des Monats (Jänner 2008)

Hinrichtung des Französischen Königs Ludwig XVI.

Während der Regentschaft von Maria Theresia und Kaiser Josef II. setzte in Österreich die Organisation von Polizeibehörden ein. In sämtlichen Landeshauptstädten entstanden Polizeidirektionen, die in Wien in Zentralbehörden mündeten. Bis ins Jahr 1848 war das staatliche Polizeiwesen jedoch nur bis auf die Ebene der Kreise ausgedehnt. Im Bereich der Grundherrschaften übte die patrimoniale Gewalt die Erfüllung polizeilicher Aufgaben aus.

Hinrichtung König Ludwigs XVI.

Bereits 1749 wurde von Haugwitz die Errichtung einer eigenständigen Polizeihofkommission angeregt. Diese Idee wurde in der Einrichtung von Polizeikommissionen zunächst in den deutschen Erblanden umgesetzt. Die zentralen Aufgaben der so entstandenen Hofkommission waren wirtschafts- und sicherheitspolitischer Natur.

Etwas später wurde im Eindruck des Pariser Vorbilds in Wien eine Polizei eingerichtet, was bis 1771 abgeschlossen werden konnte. Damit war eine erste Entwicklungsphase in Österreich abgeschlossen.

Es dauerte bis 1789, als mit der Errichtung des Ministerialbüro Johann Anton Graf von Pergens eine Zentralstelle geschaffen wurde. Dieses Büro wurde schon 1793 in die Polizeihofstelle umgewandelt, deren Präsident eben Pergen wurde. Dieser neuen Hofstelle wurden umfangreiche Kompetenzen übertragen, welche über die heutige Bedeutung des Begriffes „Polizei“ weit hinausgehen. Die Beamten der Polizeihofstelle waren einerseits zuständig für die Ordnung öffentlicher Einrichtungen (z.B.: Straßenbeleuchtung, Pflasterung, Straßenreinigung, Marktpolizei, Sanitätswesen etc.), andererseits waren sie auch für die Sicherheit des Landesfürsten und seiner Untertanen bezüglich Person und Eigentum und die Sicherheit des Staates im Gesamten verantwortlich, wozu alsbald auch die Zensur zählte.

Diese umfangreichen Kompetenzen sowie die Anfangserfolge der Polizeihofstelle in Wien führten dazu, dass in allen Teilen der Monarchie bald Polizeidirektionen eingerichtet wurden.

Dabei wurde nicht nur das „einfache“ Volk durchleuchtet, sondern ganz besonders auch die Staats- und Landesbeamten sowie das Militärwesen und sogar der Klerus.

Die Organisation der Polizeihofstelle war 1806 nach zahlreichen Konflikten mit anderen Hofstellen abgeschlossen. Von da an arbeitete sie auf Hochtouren und erlangte in der Zeit Metternichs unter dem Präsidenten Josef Graf Sedlnitzky ihre größte Bedeutung. Der Staatskanzler fand in eben jenem Apparat genau jenes Werkzeug, welches es ihm ermöglichen sollte, allfällige „revolutionäre“ Strömungen nicht nur auszuschalten, sondern schon in ihrem Keim zu ersticken. Die Ereignisse des Jahres 1848 beendeten jedoch die Arbeit der Polizeihofstelle, wie aller anderen Hofstellen. Es war unter anderem auch der Zorn der Literaten auf die Zensurbestimmungen, welche die Revolution ausgelöst hatten.

Das Zensurwesen sowie die Beobachtung von etwaigen Staatsfeinden stellten sich im Laufe der Arbeiten als die wichtigsten Aufgaben der Polizeihofstelle heraus. Davon zeugt auch der hier vorliegende Akt aus dem Jahre 1893:

Der Akt stellt einen Vortrag der Polizeihofstelle vom 17. Mai 1793 dar. Inhaltlich betraf er die Zensur von Kupferstichen, welche die Hinrichtung des Französischen Königs Ludwig XVI. zeigten. Die als Beilagen erhalten gebliebenen Kupferstiche sind mehrfach im Akt einliegend. Dazu konnte die Polizei damals auch noch die Kupferplatte beschlagnahmen. Als Täter wird im Akt ein gewisser Kupferdrucker Michael Würthig genannt, welcher 300 Drucke vom „Mord an dem Französischen König“ angefertigt hatte.

Auffällig an diesem Akt ist, dass der Vorfall zunächst vom k. k. Obersten Direktorialkanzler am 10. September 1793 gemeldet wurde. Hierin ist von einem Kupferdrucker „Wirth“ und der Anfertigung von 300 Exemplaren die Rede.

Im beiliegenden Vortrag an den Kaiser am 19. Oktober 1793 wird der Drucker jedoch Wirthig genannt. Der Umstand, dass er 300 Exemplare angefertigt hatte, bleibt jedoch unbestritten.

Hinrichtung König Ludwigs XVI.

Die ebenfalls erhaltene Entscheidung des Kaisers betrifft letztlich aber einen Drucker Michael Würthig, der 450 Druck angefertigt hatte, dem jedoch eine Entschädigung für die beschlagnahmte Druckplatte sowie die Drucke geleistet werden sollte.

Die Akten der Polizeihofstelle bilden zusammen mit jenen der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei eine der Wurzeln der heutigen Abteilung Allgemeines Verwaltungs-, Finanz- und Hofkammerarchiv des Österreichischen Staatsarchivs.

Erschlossen sind die Archivalien der einstmals mächtigen Behörden durch eine Kartei, welche in einem Ordnungsraum aufgestellt ist und jene Akten verzeichnet, welche durch den Justizpalastbrand 1927 nicht vernichtet worden sind. Damals ging ungefähr die Hälfte der Akten verloren. Die erhaltenen Archivalien sind zum Teil schwer beschädigt und können aus konservatorischen Gründen teilweise nicht ausgegeben werden.

Zitat: AVA, PHSt, Zl.: 631 ex 1793

Roman-Hans Gröger

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