Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag 2010

Herausforderung für den Datenschutz: Der Schutz der Privatsphäre in der digitalisierten Gesellschaft

Anlässlich des europäischen Datenschutztages luden Bundeskanzleramt, Datenschutzrat und Datenschutzkommission zu einer Enquete ins Kanzleramt.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Schutz der Privatsphäre im 21. Jahrhundert vor dem Hintergrund des In-Kraft-Tretens des Vertrages von Lissabon und damit der europäischen Grundrechts-Charta. Staatssekretär Josef Ostermayer eröffnete die Veranstaltung, daran schlossen die Statements von Waltraut Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission, von Abg.z.NR Johann Maier, dem Vorsitzenden des Datenschutzrates, und von Universitätsprofessor Bernd-Christian Funk vom Institut für öffentliches Recht in Wien.

„Neue Technologien und Instrumente sowie neue soziale Netzwerke und Verarbeitungsformen stellen den Datenschutz vor immer neue Herausforderungen“, so Medienstaatssekretär Ostermayer. Das österreichische Datenschutzgesetz 2000 sei ebenso wie die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union und die Europaratskonvention zum Datenschutz grundsätzlich technologieneutral gestaltet. Die neuen technologischen Entwicklungen der Internetkommunikation wie Facebook oder Twitter stellen den Datenschutz daher vor neue Herausforderungen. Auch das Sicherheitsbedürfnis führe zu problematischen Entwicklungen wie Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten oder Zahlungsverkehrsdaten, ohne dass bisher der Nachweis erbracht worden wäre, dass die Sammlung von Daten allein schon etwas zur Sicherheit beigetragen hätte. Ostermayer zeigte sich aber froh darüber, dass mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes 2000 die Rechte der Datenschutz-Kontrollorgane ausgeweitet wurden.

Die Internet-Technologie habe die Gesellschaft und das Recht verändert, konstatierte auch der Vorsitzende des Datenschutzrates Johann Maier. Mittlerweile seien die Techniker de facto die Gesetzgeber. Doch müsse sich der Gesetzgeber in die Technikentwicklung einbringen. „Was technisch verhindert wird, muss nachher nicht mehr verboten werden.“ Problematisch sei auch, dass die Grenzen des staatlichen Territorialgebiets im Zusammenhang mit dem Datenverkehr nicht mehr relevant seien. „Wer ist nun aber für die Erhaltung der Datenschutzstandards zuständig?“, fragte Maier und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass im Jahr 2011 das europäische Datenschutzrecht auf Basis der Grundrechts-Charta aktualisiert werde. Dafür stünden mit dem Antreten der neuen EU-Kommissarin Viviane Reding die Chancen gut, denn sie betonte mehrfach, dass das Bedürfnis nach Sicherheit nicht jegliche Verletzung der Privatsphäre rechtfertigen könne.

Staatsrechtler Bernd-Christian Funk bezeichnete das europäische Datenschutzrecht als unübersichtlich, heterogen und chaotisch. „Wir sind noch weit weg von einem Europäischen Datenschutzrecht und weit weg von einem funktionierenden Datenschutzsystem.“

Waltraut Kotschy betonte in diesem Zusammenhang die vergleichsweise guten Standards in Österreich, plädierte aber für eine breitere Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit. Sowohl Betroffene als auch Datenverarbeiter müssten sich ihrer Verantwortung bewusst sein, dafür sei aber noch viel mehr an Wissen und Bildung notwendig. „Es ist erschreckend, wie wenig die Österreicher über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den Datenschutz wissen“, so Kotschy und stellte eine Broschüre für Jugendliche vor, die sie, altersgerecht aufbereitet, auf die Problematik der Datenschutzverletzung in Internetforen aufmerksam macht. Diese soll an Schulen verteilt werden.
Der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, kündigte zudem eine Überarbeitung der im Jahr 1980 erschienen Datenschutzfibel an.

Sowohl Maier als auch Kotschy forderten ein eigenes Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Denn die Überwachung am Arbeitsplatz und der Datenaustausch von Firmen über ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei wohl nicht nur in Deutschland gängige Praxis. Die Kontrolle durch betriebliche Datenschutzbeauftragte könnte hier deutlich mehr Sicherheit bringen.

Privatsphäre und Datenschutz können aber nicht einfach als Gesetz beschlossen werden, „Datenschutz muss gelebt werden“, sagte Maier. „Es muss klar sein: Das Internet vergisst nicht, und es gibt keine privaten Schutzräume. Wir brauchen eine neue Datenschutzkultur.“

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