Das Österreichische Staatsarchiv verwahrt in seinen Archivabteilungen eine ungeheure Menge an Akten zur Geschichte der Republik Österreich seit 1918. Das meiste Material findet sich in Folge der zeitlichen Abgrenzung im Archiv der Republik (AdR). Viele Hinweise gibt es aber auch in Beständen des Allgemeinen Verwaltungs-, Finanz- und Hofkammerarchivs (AVA/FHKA), des Kriegsarchivs (KA) sowie des Haus-, Hof- und Staatsarchivs (HHStA). Die folgenden Beschreibungen bieten eine Übersicht zu den jeweiligen Beständen. Zudem informieren sie über den Zugang sowie die Art der Erschließung der Bestände und führen mittels einem Link zum Archiv-Informationssystem.
Die im Bestand Staatsurkunden verwahrten Vertragsteile haben die unterschiedlichsten Formen. So liegt der eigentliche Staatsvertrag zumeist als österreichisches Alternat des Abkommens, oftmals in zwei Sprachen, auf. Urkunden sind auch in Form von Protokollen, Ratifikationen, Vollmachten, Noten und Registrierungszertifikaten vorhanden:
Es gibt auch Sonderformen, wie zum Beispiel beglaubigte Kopien und Ausfertigungen von Verträgen, welche zwischen mehreren Staaten abgeschlossen wurden, und von denen es nur ein Originalexemplar gibt. Zu den markantesten Beispielen zählen die Verträge von St. Germain vom 10. September 1919 und der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955. Die Originalverträge liegen in Paris und in Moskau. Österreich besitzt nur jeweils beglaubigte Kopien (Alternate).
Das Neue Politische Archiv beinhaltet die Akten der politischen Abteilungen der jeweiligen für die Außenpolitik zuständigen Behörden der Ersten Republik. Diese lassen sich in fünf Schwerpunktgruppen einteilen:
Neben dem kleinen Teil der politischen Akten befinden sich in diesem Bestand vor allem Angelegenheiten der Etikette, mit besonderem Blickpunkt auf das Personal der in Österreich befindlichen ausländischen Missionen. Die Akten sind nach Betreffsgruppen und oftmals innerhalb dieser Gruppen nach Ländern geordnet. Wobei jedem Staat eine Ordnungszahl zugewiesen und während der Jahre 1918 bis 1938 durchwegs beibehalten wurde.
Einen wichtigen Teil dieses Bestandes bilden die Akten des Kabinetts des Ministers, mit den Kabinettsrats- sowie den Ministerratsprotokollen bis 1931. Außerdem wurden die Nachlässe des Gesandten Anton Rintelen und des Staatssekretärs Otto Bauer in den Bestand eingegliedert. Der Nachlass Rintelen ist ein Adressatennachlass, der alphabetisch geordnet ist und Korrespondenz aus dem Jahr 1934 beinhaltet. Der Nachlass Otto Bauer ist ein politischer Nachlass, der nach Themenschwerpunkten hinterlegt wurde und Materialien der Jahre 1918 und 1919 umfasst.
Die Akten der Personalabteilung und jene der Rechtsfragen wurden als gemeinsamer Bestand angelegt. Wie bei allen anderen Abteilungen des Bundeskanzleramtes / Auswärtige Angelegenheiten hat die Bezeichnung von 1918 bis 1925 des öfteren gewechselt, blieb aber seit 1925 unverändert, nämlich Abteilung 13 "Personal" (13 Pers) für alle Personalangelegenheiten und Abteilung 15 "Rechtssachen" (15 RS) für sämtliche Rechtsangelegenheiten der BundesbürgerInnen im Ausland bzw. der AusländerInnen in Österreich.
Nach der Übergabe der Akten an das Haus-, Hof- und Staatsarchiv wurde die Bezeichnung "Neue Administrative Registratur" gewählt, da die Akten der Monarchie mit den gleichen Betreffen unter der Bezeichnung "Administrative Registratur" hinterlegt sind. Außerdem ist die Hinterlegungsart der beiden Bestände eine sehr ähnliche. Die Akten der Administrativen Registratur sind in 107 "Fächer" unterteilt, während jene der Neuen Administrativen Registratur in 106 "Faszikel" gegliedert sind (ÖStA / HHStA, Erlasssammlung, Runderlass des Österreichischen Staatsamtes für Äußeres vom 12. Dezember 1919, Zl. 11000-KD/1919). Um diesbezügliche Missverständnisse zu vermeiden wurde später im Archiv der Republik die Bezeichnung "Faszikel" auch für den jüngeren Teil des Bestandes in die Bezeichnung "Fach" umgewandelt
Ähnlich wie in den Beständen der Ersten Republik sind auch diese Akten nach einem Liassenprinzip abgelegt. Die einzige Ausnahme bilden die Materialien des Jahres 1945. Für dieses Jahr wurde eine Hinterlegung nach Grundzahlen gewählt. Da sich dieses Prinzip offensichtlich nicht bewährte, wurde schon 1946 die gewohnte Liassenablage weitergeführt. Da es für die Akten des Jahres 1945 nur eine mangelhafte Kartei gibt, müssen BenützerInnen mittels Durchsehen des Protokolls die gesuchten Akten auswählen. Seit 1946 liegen die Materialien nach Länderliassen sowie nach einigen Materienliassen (z.B. Marshallplan). Innerhalb der Länderliassen wird den unterschiedlichen Betreffen jeweils eine Zahl zugeordnet, die über sämtliche Jahre beibehalten wurde:
Der Bestand beinhaltet Akten zu folgenden Themen:
Der Archivbestand umfasst 579 Kartons und gliedert sich in vier Abschnitte:
Der Varia-Bestand besteht größtenteils aus der jeweiligen Minister- und Staatssekretärskorrespondenz sowie personenbezogenen Akten. Der Zugang erfolgt über Materien- und Namensindizes sowie Protokollbücher, wobei für die Ministerkorrespondenz eigene Bände vorhanden sind. Für die Schlagwortreihe und den Varia-Bestand gibt es zusätzlich noch eine zweite Zugangsmöglichkeit: Das Aufstellungsverzeichnis enthält eine detaillierte betreffsmäßige Aufgliederung dieser Archivalien. Die Hinterlegung der Akten erfolgt bei Geschäftsfällen, welche sich über mehrere Jahre erstrecken, jeweils bei der letzten Zahl. Da dies jedoch nicht in den Protokollbüchern ersichtlich gemacht wurde, sondern mit eingelegten Aushebezetteln direkt am Hinterlegungsort vermerkt wurde, kann sich der Aushebevorgang oftmals erschweren. Skartierungen fanden nur in sehr geringem Ausmaß statt. Als Vorbereitung zur Übersiedlung in den Archivneubau erfolgte in den Jahren 1982 bis 1988 die Umlegung der bis dahin als Faszikel gelagerten Akten in Kartons und die Neufassung eines Aufstellungsverzeichnisses.
Der Archivbestand "Volksernährung" umfasst 142 Kartons und gliedert sich in zwei Abschnitte:
Der Zugang erfolgt über das Aufstellungsverzeichnis, da es keine Geschäftsbücher gibt. Im Verzeichnis ist eine Übersicht über die Agenden der Sektionen und ihrer Abteilungen sowie eine ausführliche Auflistung der Sammelakten angeführt. Die Hinterlegung der allgemeinen Reihe erfolgt nach einer Zahlenregistratur. Es wurden die Sektionen und ihre Abteilungen getrennt, um so einen besseren betreffsmäßigen Zugang zu erhalten. Die Ordnung der Schlagwortreihe erfolgt nach einem alphabetischen Betreff. Am Beginn befinden sich mehrere Kartons mit der Ministerkorrespondenz. In den Jahren 1990 bis 1994 wurden die bis dahin als Faszikel und in Ringordnern gelagerten Akten kartoniert. Ein Aufstellungsverzeichnis mit einem Vorwort wurde angefertigt.
Der Bestand beinhaltet:
Der Archivbestand "Jugendfürsorge" umfasst 21 Kartons und gliedert sich in zwei Abschnitte:
Der Zugang zu den Materialien erfolgt über das Aufstellungsverzeichnis. Als Vorbereitung zur Übersiedlung in den Archivneubau wurden die bis dahin als Faszikel gelagerten Materialien in den Jahren 1982 bis 1987 kartoniert. Ein Aufstellungsverzeichnis wurde angelegt. Erwähnenswert sind besonders die Akten des Internationalen Roten Kreuzes und diverser Schweizer Hilfsorganisationen. Im Archivbestand erliegt ebenfalls Schriftgut folgender bekannter Vereine und Vereinigungen: CARE, Caritas, Kinderland und UNICEF.
Der Bestand des Handelsministeriums der Ersten Republik gliedert sich grob in folgende Teilbestände:
Der Großteil des Bestandes ist nach Signaturen abgelegt und mit Indizes und Protokollen benützbar, wobei die Signaturensysteme fast durchwegs von den Vorgängerorganisationen aus der Zeit vor 1918 übernommen wurden. Obwohl die Verkehrsangelegenheiten ab 1923 als eigene Sektion Teil des Bundesministeriums für Handel und Verkehr waren, sind diese Materialien nicht Teil des Bestandes, sondern in der Bestandsgruppe Verkehr zu finden.
Dieser Bestand ist in mehrere Teilbestände gegliedert, die sich thematisch wie folgt darstellen:
Als Findbehelf stehen die Geschäftsbücher sowie ein Archivbehelf zur Verfügung.
Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich und der Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs vom 27. April 1945 wurden mit Beschluss einer provisorischen Staatsregierung auch ein Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr und ein Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau gegründet. Mit dem Gesetz vom 20. Juli 1945 betreffend die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz) wurden dann die Geschäftsbereiche der neuen Staatsämter genau definiert.
So übernahm das Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr jene Geschäftsbereiche, welche am 13. März 1938 das Bundesministerium für Handel und Verkehr inne hatte, mit Ausnahme jener, welche für das neu errichtete Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau abgegrenzt wurden. Es waren dies
Zu Beginn des Jahres 1946 wurden die Geschäfte dieser beiden Staatsämter dann im Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau vereinigt. Eine Ausnahme bildeten lediglich die Angelegenheiten des Verkehrs, welche in ein eigenes Ministerium, das Bundesministerium für Verkehr, übergingen.
Die Schlosshauptmannschaft ist die Verwaltung der Schlösser Schönbrunn und Hetzendorf, die ab dem Jahr 1920 dem Bundesministerium für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten nachgeordnet war. Bis 1920 war der Oberste Verwalter des Hofärars zuständig. Nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918 war Schönbrunn dem Kriegsgeschädigtenfonds zugesprochen worden und 1920 mit den Beschlüssen in dem Kabinettsratsprotokoll Nr. 221 vom 22.09.1920 und Kabinettsratsprotokoll Nr. 224 vom 24.09.1920 aus diesem ausgeschieden.
Der Bestand beinhaltet die materielle Verwaltung des Schloss Schönbrunn mit Park und Tiergarten, sowie des Schloss Hetzendorf. Die Hinterlegung der Akten erfolgte von 1920 bis 1930 größtenteils in einer Zahlenreihe und gelegentlich in Grundzahlen, wobei ab 1931 immer mehr Akten in Grundzahlen hinterlegt wurden. Von 1926 bis 1939 wurden nur die Indizes getrennt nach Gartenreferat Tiergarten und Hauptgebäude geführt. Die Akten wurden aber in einer gemeinsamen Zahlenreihe hinterlegt.
Die Materialien bis zum Jahr 1940 sind zu einem großen Teil vorhanden. Von den Akten des Jahres 1941 gibt es jedoch nur sehr wenige. Personalakten sind keine vorhanden. Als Findhilfsmittel dienen Indizes, Protokolle und Aufstellungsverzeichnis.
Die k.k. österreichische Landwirtschaftsgesellschaft wurde am 20. Oktober 1807 gegründet und hatte die Aufgabe, "die Landeskultur in allen Zweigen zu erweitern und zu erhöhen". Inhaltlich unterteilen sich die Themen in die Bereiche Organisation von landwirtschaftlichen Kongressen, Ausstellungen, Saisonarbeiter und weitere. Erschlossen ist der Bestand durch Indizes.
Schon im Organisationshandbuch der NSDAP, 2. Auflage aus dem Jahr 1937, erscheint das Gaupersonalamt als wesentlicher Bestandteil jeder Gauleitung. Dementsprechend wurde nach dem Anschluss auch in der Wiener Gauleitung eine derartige Abteilung eingerichtet. Erhalten sind vor allem die Akten des Geschäftsbereiches "Politische Beurteilung" des Gaupersonalamtes des Reichsgaues Wien.
Als sich die Front 1945 Wien näherte, misslang die beabsichtigte Vernichtung dieser "Gauakten". Die Heizanlagen des Parlamentsgebäudes (des "Gauhauses") wurden so voll gepfercht, dass nur eine (anhand von erhalten gebliebenen Karteikarten vermutbare) spezielle, großteils sachbezogene Geheimaktenserie der Vernichtung anheim gefallen sein dürfte, während die Personenakten so gut wie vollständig erhalten blieben. Nach der Eroberung Wiens durch die Rote Armee gelang es dem Innenministerium, die Existenz der Gauakten vorerst zu verheimlichen. Die Beschlagnahme durch die Besatzungsmacht oder die kommunistisch orientierte Wiener Staatspolizei hätte zur Verschleppung des Aktenbestandes führen können.
Seitens der amerikanischen Besatzungsbehörden erfolgte 1948 die Übergabe der Erfassungsanträge zur NSDAP, der Akten des Hilfswerks Nordwest, des NS-Studentenbundes sowie der Stammblätter gefallener und vermisster SS-Angehöriger an das Bundesministerium für Inneres. Diese Aktenserien dürften großteils aus der Münchner Reichsparteileitung gestammt haben und wurden in die "Gauakten" eingearbeitet. Lediglich die Serie der "Erfassungsanträge" blieb als alphabetisch gelagerte eigene Aktenserie bestehen.
Gegen Ende des Jahres 1990 wurde der Bestand vom Bundesministerium für Inneres dem Archiv der Republik übergeben. Die Akten liegen nicht alphabetisch (außer der Aktenreihe der Erfassungsanträge), sondern in einer Zahlenserie, sodass die Auffindung eines Aktes die Kenntnis der Aktenzahl voraussetzt. Diese Aktenzahlen sind in der Namenskartei vermerkt. Die erhalten gebliebene originale Namenskartei wurde nach 1945 in die Kartei der Abteilung 2 (Staatspolizei) des Bundesministeriums für Inneres eingearbeitet. Es handelt sich nicht um eine streng alphabetische, sondern um eine "phonetische" Kartei. Das bedeutet, dass ausspracheähnliche Laute (Buchstaben) unter einem Buchstaben zusammengefasst werden (z.B. B und P unter B, Ca, Ch, Ck, Cl, Cm, Cn, Co, Cr, Cu, G und K unter G, Q unter Gf und X unter Gs), um Fehler durch Unsicherheiten und Wechseln in der Schreibweise der Namen zu neutralisieren.
Im Jahr 1850 wurde auf Grund des Organisationsgesetzes der sachliche Wirkungskreis der staatlichen Polizeibehörden bestimmt. Demgemäß wurde die Vereins- und Versammlungspolizei eingerichtet. Durch das mit kaiserlichem Patent vom 26. November 1852 erlassene einheitliche Vereinsgesetz kam es zu einem Aufschwung im Vereinswesen. Folglich wurde das Vereinsbüro im Zentralamt II bei der Polizeidirektion Wien geschaffen.
In der Ersten Republik war das Vereinsbüro, neben dem Pressbüro und dem Passamt, in der staatspolizeilichen Approbationsgruppe der Wiener Polizei eingeteilt. 1931 bestand das Vereinsbüro unter seinem Leiter Hofrat Dr. Heinrich Gans aus zehn Personen. In diesem Jahr wurden 17.621 Vereine evident gehalten und 1.343 Vereine neu gegründet. Lediglich fünf Vereine wurden behördlich aufgelöst.
Die Vereinsakten wurden 1992 dem Allgemeinen Verwaltungsarchiv übergeben, wo sie in einem Ordnungsraum deponiert wurden. Als man feststellte, dass die meisten Akten zeitlich der Ersten Republik zu zuordnen sind, wurde der Bestand im Jahr 1995 dem Archiv der Republik übergeben. Die Akten sind nach Sachgruppen geordnet und – da die zugehörige Kartei nicht überliefert ist – lediglich durch eine noch in Arbeit befindliche Datei erschlossen.
Der Beschluss in der 3. Sitzung des Vollzugsausschusses der Provisorischen Nationalversammlung am 23. Oktober 1918 ermächtigte deren Präsidium, eine Kanzlei für den Vollzugsausschuss zu errichten. Nach der Gründung des Staatsrates wurde durch die Provisorische Verfassung der Republik vom 30. Oktober 1918 eine Kanzlei, nun als Staatskanzlei bezeichnet, beauftragt, die Staatsratsprotokolle zu führen und alle mit dem Dienst des Staatsrates zusammenhängenden Amtsgeschäfte zu besorgen, so die Vorbereitung der verfassungsrechtlichen Vorlagen für den Staatsrat. Der Staatsrat ermächtigte den Staatskanzler am 2. November 1918, in den Räumen des Herrenhauses eine Staatskanzlei zu errichten. Fünf Tage später beauftragte der Staatsrat den Staatskanzler, Abteilungen für den Verfassungsreformdienst und Verwaltungsreformdienst einzurichten. Das Staatsgesetzblatt wurde durch die Staatskanzlei herausgegeben.
Am 14. November 1918 übernahm die Staatskanzlei die gesamten Amtsgeschäfte des ehemaligen k.k. Ministerrats-Präsidiums. Der Staatsrat beantragte am 16. November 1918 eine deutschböhmische Abteilung einzurichten. Am 17. November 1918 wurde unter anderem die Organisation der Staatskanzlei vom Staatsratsdirektorium beschlossen. Durch Beschluss des Staatsrates vom 25. November 1918 wurde eine Abteilung bei der Staatskanzlei für Deutschböhmen und das Sudetenland (Sudetendienst) als Verbindungsstelle zu den Landesregierungen eingerichtet.
Laut Gesetz vom 19. Dezember 1918 war beschlossen worden, dass die Staatskanzlei unmittelbar dem Staatsrat unterstand und dass die Staatskanzlei alle mit dem Dienst des Staatsrates zusammenhängenden Amtsgeschäfte und in weiterer Folge auch die des Staatskanzlers zu besorgen hatte. Weiters ressortierten zur Staatskanzlei in administrativer Hinsicht die obersten Gerichte öffentlichen Rechtes. Im Gesetz "über die Staatsregierung" vom 14. März 1919 war der Staatsrat aufgehoben worden. Mit der Ausübung der Regierungs- und Staatsgewalt wurden der Staatskanzler und die Staatssekretäre betraut. Diese bildeten in ihrer Gesamtheit die Bundesregierung (Kabinett).
Durch die folgende Umgestaltung zur bundesstaatlichen Verfassung vom 1. Oktober 1920 wurde ab Inkrafttreten des Gesetzes am 10. November 1920 die Staatskanzlei in Bundeskanzleramt umbenannt. Dies schloss eine Erweiterung durch neue Aufgaben mit ein, die Organisation selbst erfuhr keine Änderung. Der Ministerrat beschloss 1921, dass sämtliche auf Fachministerien verteilte Pressedienste nun zu einem einheitlichen Pressedienst vereint wurden. Ausgenommen blieben nur die Pressestellen im Bundesministerium für Verkehrswesen und im Bundesministerium für Volksernährung. Der Bundespressedienst wurde unmittelbar dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Äußeres unterstellt.
Im Jahr 1923 erfolgte eine Neuorganisation des Bundeskanzleramtes und eine durchgreifende Kanzleireform. Die Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und für Justiz wurden mit dem Bundeskanzleramt zusammengelegt. In dieser mehrere Monate dauernden Umstrukturierung der einzelnen Verwaltungen, die mit Jahresende 1923 abgeschlossen wurde, erfolgte eine Neugestaltung des Bundeskanzleramtes und dessen Registraturwesens. Demzufolge wurde die alte ursprüngliche Registratur mit Jahresende abgeschlossen.
Der Bestand wurde nach dem Anschluss an das Deutsche Reich im Jahr 1938 im Zuge der Erfassung des Aktenmaterials im Bundeskanzleramt in einem Tresor aufgefunden und aufgrund einer Verfügung der Abteilung III des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten als "Schutzmaßnahme für die Registraturen der ehemaligen Bundesministerien" dem Reichsarchiv Wien (Staatsarchiv des Innern und der Justiz) übergeben. Aus diesem Archiv wurde 1945 das Allgemeine Verwaltungsarchiv, eine Abteilung des Österreichischen Staatsarchivs. Im Zuge der Übersiedlung in den zentralen Neubau im Jahr 1988 wurde der Bestand vom Archiv der Republik übernommen.
Der Bestand teilt sich in einen nach Jahr und Zahl abgelegten Teil, der so genannten Zahlenreihe, und in eine Materienablage. Diese teilt sich wiederum in eine betreffsmäßige Sonderlegung und in einen Varia-Bestand.
Der Bestand umfasst den Zeitraum 1918 bis 1923 teilt sich in einen nach Jahr und Zahl abgelegten Teil, der so genannten Zahlenreihe, und in eine Materienablage. Diese teilt sich wiederum in eine betreffsmäßige Sonderlegung und in einen Varia-Bestand.
Als Findhilfsmittel stehen Sach- und Namensindizes, Protokolle, ein Fremdnummernbuch, zwei Landesgesetzprotokolle, ein Durchläufer-Index und ein Protokollbuch für Geschäftsstücke zur Verfügung.
Zunächst war die Staatskanzlei beauftragt, die Staatsratsprotokolle zu führen und alle mit dem Dienst des Staatsrates zusammenhängenden Amtsgeschäfte zu besorgen. 1923 wurden die Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und für Justiz mit dem Bundeskanzleramt zusammengelegt. In dieser mehrere Monate dauernden Umstrukturierung der einzelnen Verwaltungen, die mit Jahresende 1923 abgeschlossen wurde, erfolgte eine Neugestaltung des Bundeskanzleramtes und dessen Registraturwesens. Demzufolge wurde die alte ursprüngliche Registratur mit Jahresende abgeschlossen.
Dieser Bestand setzt sich aus mehreren Teilbeständen zusammen:
Der Großteil des Bestandes ist gemäß dem Registraturprinzip im Bundeskanzleramt nach Signaturen abgelegt. Ein weiterer Teil wurde außerhalb dieses Systems nach Betreffen oder nach dem Aktenproduzenten abgelegt. Generell sind auch die Sektionen und Abteilungen im BKA-I in diesem System erkennbar. Zugeordnet wurden diesem Bestand auch die laut Bundesverfassung nachgeordneten Dienststellen, wie zum Beispiel die Bundespolizeidirektion Wien.
Als Findhilfsmittel stehen Indizes, Karteien, Protokolle, Signaturenverzeichnis, Aufstellungsverzeichnis zur Verfügung.
Aufbauend auf den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 wurde nach dem Anschluss Österreichs an das Dritte Reich die Vermögensverkehrsstelle installiert, um Aufschluss über die Größenordnung des in Österreich vorhandenen jüdischen Vermögens zu erhalten. Die Vermögensanmeldungen mussten von Juden selbst, aber auch von deren unter Umständen nicht jüdischen Lebenspartnern ausgefertigt werden.
Neben den persönlichen Vermögensanmeldungen sind in der Vermögensverkehrsstelle auch Arisierungsvorgänge dokumentierbar, d.h. der von Juden verwaltete Betrieb wird durch einen nationalsozialitischen Parteigenossen übernommen.
Der Bestand betrifft Angelegenheiten, der im Jahr 1908 errichteten, zentralen Pensionsstelle bei der Finanzlandesdirektion für Wien. Während die Aktivbezüge bei den Rechnungsdepartements (Buchhaltungen) der Zentralstellen in Vorschreibung standen, waren die Ruhe(Versorgungs)genussempfänger des Bundes aus dem gesamten Bundesgebiet bis 1938 bei der Finanzlandesdirektion Wien bezugszuständig.
Beinhaltet in diesem Bestand sind Akten zu den Themen:
Der Zugang erfolgt für die Jahre 1915 bis 1929 über Indizes und Protokolle. Die Jahre 1930 bis 1955 sind durch eine Namensartei erschlossen. Die Jahrgänge bis 1960 sind laut Auskunft des Bundespensionsamtes damit nicht auffindbar.
Der Bestand beinhaltet sämtliche Geschäftsfälle, die im Zuge der Verwaltungstätigkeit der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei zwischen 1918-1938 angefallen sind. Sie sind zum Teil nach Signaturen, zum Teil in einer Zahlenreihe nach Jahren abgelegt.
Thematisch ist der Bestand wie folgt gegliedert:
Die Amtliche Nachrichtenstelle wurde am 1. Jänner 1860 im Finanzministerium gegründet. Anlässlich der Wiedererrichtung des Handelsministerium 1862 wurde sie der dortigen Post- und Telegraphensektion unterstellt. Schließlich wurde die Amtliche Nachrichtenstelle 1876 reorganisiert und als selbständige Staatsanstalt konstituiert. Mit Beginn des Jahres 1882 war sie dann dem Ministerratspräsidium, dem späteren Bundeskanzleramt, untergeordnet.
Zu den Aufgaben der Amtlichen Nachrichtenstelle zählten der Empfang, die Auswahl und die Weitergabe der beim Zentraltelegraphenamt einlangenden politischen Telegramme an Minister, Zeitungen etc. Zum Bestand gehören 264 Kartons, welche in vier Gruppen gegliedert sind.
Die Sonderbestände setzen sich aus Sammelakten zusammen, welche großteils bei den entsprechenden Signaturen eingereiht wurden. Das Schwergewicht der Sonderbestände liegt bei der Sammlung von Hofrat Weber, Direktor der Amtlichen Nachrichtenstelle von 1933 bis 1938. Diese Sammlung beinhaltet Akten, Korrespondenzen, Zeitungen und Bilder, welche als „Miscellanea aus der Ära Dollfuss-Schuschnigg“ erhalten sind.
Die eigenständige Plan– und Kartensammlung des ehemaligen Allgemeinen Verwaltungsarchivs stellt im Kern die historische Plansammlung des Handelsministeriums und seiner Vorläufer dar. Zu diesem Grundstock wurden dann im Laufe der Zeit auch immer wieder Pläne und Karten gelegt, die aus konservatorischen Gründen, meistens nach Restaurierungen, nicht wieder auf Aktengröße zusammengefaltet, sondern der Plansammlung übertragen wurden.
Sie stellen Aktenbeilagen aus fast allen Bestandsgruppen des Allgemeinen Verwaltungsarchivs dar, die gesondert in Planschränken aufbewahrt werden. An der entnommenen Stelle im Karton befindet sich ein entsprechender Hinweis darauf. Falls zu einem Gebäude ein Foto vorhanden ist, so ist dies im Verzeichnis vermerkt und es befindet sich immer in den betreffenden Planmappen. Darin sind vor allem Baulichkeiten enthalten, bei denen der Staat als Bauherr aufgetreten war.
Geographisch gesehen kommen darin alle Kronländer der ehemaligen Donaumonarchie vor, wenngleich auch die Menge der Pläne und Karten unterschiedlich hoch ist. Ein Schwerpunkt der Sammlung betrifft Gebäude und Straßen der Stadt Wien, und da vor allem die Gebäude aus der Zeit des Wiener Ringstraßenbaus im 19. Jahrhundert. Provenienzmäßig sind folgende Behörden festzustellen:
Dieser Bestand umfasst den Zeitraum von 1848 bis 1940 und besteht aus 5576 Faszikeln. Mit kaiserlicher Entschließung vom 23. März 1848 wurde ein „Ministerium des öffentlichen Unterrichts“ eingerichtet, welches die oberste Leitung des gesamten Schulwesens von der Volksschule bis zur Universität übertragen bekam. 1849 wurden dem Ministerium auch die Kultusagenden eingegliedert. Dieses Ministerium stellt den Aktenbildner des genannten Bestandes dar.
Die Allgemeine Reihe enthält Unterlagen zu
Die Ablage erfolgte nach einem Signaturensystem (29 Signaturen) mit Buchstaben- und Zahlenschlüssel. Für alle Jahre sind Indizes, Protokolle, Elenche und Fremdzahlbücher erhalten. Als Findmittel liegt im Forschersaal der Behelf III/3 auf.
Die Reihe der Familienurkunden innerhalb der Urkundenbestände des Haus-, Hof- und Staatsarchivs wurde 1858 geschaffen. Damals wurde das habsburg-lothringische Familienarchiv neu geordnet. Im Zuge dieser Arbeit schuf man diese Abteilung durch Ausscheidung aller irgendwie das regierende Haus betreffende Urkunden aus den vorhandenen Urkundenabteilungen. Die Entnahme der Urkunden war in den entsprechenden Repertorien vermerkt. Die neu eingehenden Familienurkunden wurden ab 1858 fortlaufend in diese Abteilung eingereiht. Manche Zuwächse basierten auf der Grundlage von Schenkungen. So sandte 1862 die hessische Regierung 18 Urkunden nach Wien, die sich auf Habsburg und Lothringen bezogen. Diese Stücke sowie später hinzugekommene kleinere Schenkungen finden sich in den Familienurkunden.
Die Nummerierung des Bestandes geht auf Reinöhl zurück, der 1932 und 1933 die Familienurkunden einer umfassenden Revision unterzog. Dieser Bestand enthält
Die Urkunden sind in einer chronologischen Reihe aufgestellt und innerhalb dieser Reihe durchnummeriert. Die Habsburg-Lothringischen Familienurkunden sind aufgrund vollständiger elektronischer Erfassung über die Datenbank recherchierbar. Der Bestand ist nur auf Mikrofilm zugänglich.
Das Archiv beinhaltet an den Kaiser gerichtete und von diesem genehmigte Vorträge (Resolutionsanträge) der Minister aller Ressorts sowie der Leiter einiger sonstiger Zentralstellen. Die nach Nummern gereihten, mittels jährlicher alphabetischer Indizes erschließbaren Akten sind Auszüge der Originalvorträge ("Vortragsextrakte"), die in der kaiserlichen Kabinettskanzlei (anfangs in der Ministerrats- bzw. Ministerkonferenzkanzlei) hergestellt wurden. Die dem Kaiser vorgelegten Extraktbögen enthalten neben dem jweiligen Inhalt des Vortrages auch den Text des (vorgeschlagenen) kaiserlichen Erlasses (Konzept der "Allerhöchsten Entschließung") sowie die persönliche Unterschrift bzw. Paraphe des Kaisers.
Der besondere Wert des Bestandes liegt in der alle Gebiete der Verwaltung der Donaumonarchie erfassenden inhaltlichen Vielfalt wichtiger Betreffe. Geographisch werden alle Teile der Monarchie erfasst.
Der Bestand enthält:
Nach der großen Verwaltungsreform im Gefolge des Revolutionsjahres 1848 ging aus der ehemaligen Staatskanzlei das Ministerium des Äußern hervor, das sich, wie schon die Staatskanzlei, zusammensetzte aus der Zentralstelle in Wien und aus den Missionen und Konsulaten im Ausland.
Die Zentralstelle gliederte sich in die politischen Referate und die administrativen Departements. Entlang dieser Struktur entstanden die beiden großen Aktenserien des Ministeriums des Äußern:
Daneben entstanden noch drei kleinere Serien:
In den Geschäftseinteilungen der Referate und Departements fanden im Laufe der Zeit an die 22 Änderungen statt.
Das Politische Archiv (PA) beinhaltet im Wesentlichen das Aktenmaterial des Kabinetts des Ministers und der politischen Referate. Der Archivbestand ist in 40 Abteilungen gegliedert, die mit römischen Zahlen (PA I bis PA XL) bezeichnet sind.
Als Findhilfsmittel stehen, Indizes, Protokolle, Zettel-Kataloge und Behelf AB VI/1 zur Verfügung.
Das Planarchiv der Burghauptmannschaft Wien, entstanden zwischen 1700 und 2000, beinhaltet großteils Wien betreffend:
Als Aktenbildner fungieren die Burghauptmannschaft Wien und deren Vorgängerbehörden, der Stadterweiterungsfonds, die Burgbaukommission und das Baubüro des Architekten Ludwig Baumann. 1971 wurde dieses 8000 Archivalien umfassende Archiv aus der Burghauptmannschaft übernommen.
Hinweise zum Thema finden sich im Bestand "Sonderreihe der Operationskanzlei der ehemaligen Marinesektion des k.u.k. Kriegsministeriums". Die 1886 eingerichtete Operationskanzlei war neben der Präsidialkanzlei die oberste Instanz der Marinesektion des k.u.k. Kriegsministeriums. Weiters gehörten hierzu noch zwei Geschäftsgruppen, von denen sich die I. mit Personal -und Wirtschaftsangelegenheiten, die II. mit technischen Problemen befasste. Um den Ausbruch des Krieges kam hier noch eine dritte Geschäftsgruppe hinzu, deren Hauptaufgabe die Verwaltung des Seeflugwesens bildete.
Die Bildersammlung des Kriegsarchivs beinhaltet Aufnahmen (Zeichnungen, Fotos) aus der ganzen Welt wie Städteansichten, verschiedene Baulichkeiten, Schlachtendarstellungen, Kriegsschauplätze erster Weltkrieg, Portraits, und vieles mehr. Die ältesten Stücke beginnen im 18. Jahrhundert. Der Großteil der Sammlung endet 1938. Einige Teilbestände reichen bis 1945.
Die Kartensammlung des Kriegsarchivs ist eine der größten Europas. Beginnend mit Werken aus dem 16. Jahrhundert reicht sie bis in die gegenwärtige Zeit. Sie beinhaltet Werke aus der ganzen Welt, wobei das Hauptaugenmerk auf die ehemalige Österreichische Ungarische Monarchie gerichtet ist. Ursprünglich aus rein militärischer Sicht angefertigt, ist diese Sammlung heute unerlässlich für Forschungen und Projekte wie zum Beispiel