Im Oktober 1918 war die zukünftige Staatsform Österreichs noch lange nicht sicher. Es gab zwar eine Nationalversammlung und eine Quasi-Regierung, aber noch gab es auch einen Kaiser und dessen Regierung. Erst der Verzicht des Kaisers am 11. November 1918 auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften lieferte die Entscheidung zur Gründung der "Republik Deutschösterreich". Die Verfassung der Republik Österreich von 1920 ist eine der ältesten noch in Geltung stehenden Verfassungen Europas.
Entwurf für die Grenzen Österreichs nach dem Allierten Vorschlag 1919
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Als am 21. Oktober 1918 die deutschsprachigen Abgeordneten des Reichsrates zusammentraten, war die zukünftige Staatsform Österreichs noch lange nicht sicher. Zwar bezeichneten sich die Abgeordneten als Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich, aber es gab auch noch eine kaiserliche Regierung Kaiser Karl I. Dennoch wurde ein Vollzugsausschuss gewählt, der als Staatsrat die Regierungsgeschäfte führte. In beiden Gremien führte der Sozialdemokrat Karl Seitz den Vorsitz.
Kaiser Karl I. und seine Regierung wollten den Staatsrat in die Waffenstillstandsverhandlungen einbeziehen, was jedoch abgelehnt wurde. Daher wurde der Waffenstillstand zwischen Österreich und Italien noch von der kaiserlichen Regierung am 3. November 1918 geschlossen.
Erst die von beiden amtierenden Regierungen ausgearbeitete und am 11. November 1918 veröffentlichte Erklärung betreffend den Verzicht des Kaisers auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften lieferte die Entscheidung zur Gründung der "Republik Deutschösterreich". Die damals gewählte Staatsform der Demokratie ist bis heute gültig. Da jedoch am Beginn der Republik noch keine entsprechende Verfassung vorhanden war, griffen die Entscheidungsträger auf Gesetze aus der Zeit der Monarchie zurück.
Am 30. Oktober 1918 fasste die Provisorische Nationalversammlung einen Beschluss über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt. Dieser Beschluss stellte eine erste Verfassung dar. Darin wird die Provisorische Nationalversammlung als Gesetzgeber und der Vollzugausschuss als ausführendes Organ beschrieben. Bereits am 14. März 1919 wurden zwei weitere Gesetze beschlossen, welche zusammen eine provisorische Verfassung darstellten. Das Gesetz über die Volksvertretung und das Gesetz über die Staatsregierung wandelten die Provisorische Nationalversammlung in eine Konstituierende um. Dies hatte den Sinn, Verhandlungen zwischen den Parteien aufzunehmen, um eine endgültige Verfassung zu schaffen.
Das zweite Gesetz über die Staatsregierung löste den Vollzugsausschuss auf und führte die Ämter des Staatskanzlers und jene der Staatssekretäre ein. Damit wurde eine demokratisch bestimmte Regierung geschaffen. Der Sozialdemokrat Karl Renner war erster Staatskanzler. Er spielte auch bei der Gründung der 2. Republik eine tragende Rolle.
Während der Friedensverhandlungen in Paris stellte Österreich die Forderung auf, alle deutschsprachigen Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarns, in seinem Staatsgebiet zu vereinen. Österreich stellte Ansprüche auf das Sudetenland, Südböhmen, Südmähren, Westungarn, die Untersteiermark, Unterkärnten, Südtirol sowie einige Sprachinsel im Gebiet des heutigen Tschechiens.
Die Alliierten gingen auf diese Forderungen nicht ein. Entgegen dem vom amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson 1916 proklamierten Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde im Staatsvertrag von St. Germain-en-Laye am 10. September 1919 das Gebiet der Republik auf das heutige beschränkt. Von den geforderten Gebieten wurde einzig Westungarn sowie Teile Unterkärntens Österreich zugesprochen. Der Friedensvertrag verbot auch den Anschluss des nunmehrigen Kleinstaates an Deutschland, was Wunsch der "deutschösterreichischen" Politiker war. Die so entstandene Republik "Österreich" musste eigenständig bleiben und versuchen zu überleben. Eine Vorstellung, die damals vielen handelnden Personen als unmöglich erschien.
Dennoch gingen die österreichischen Politiker mit Elan an ihre neuen Aufgaben. Am 1. Oktober 1920 beschloss die Konstituierende Nationalversammlung das Bundes-Verfassungsgesetz. Die Entwürfe hierzu kamen vom Juristen Hans Kelsen, dem Christlich-Sozialen Michael Mayr und dem amtierenden Staatskanzler Karl Renner. Das Gesetz trat am 10. November 1920 in Kraft und blieb es – mit einigen Abänderungen – bis heute.
Originalunterschriften unter dem Verfassungsgesetz von 1920
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Die Österreichische Verfassung ist damit eine der ältesten noch in Geltung stehenden Verfassungen Europas. Dennoch blieb das Werk unvollendet. Die Parteien der Republik können und konnten sich nie auf einen aktuellen Katalog von Grundrechten einigen. Aus diesem Grund gelten in diesem Bereich auch heute noch die Staatsgrundgesetze aus dem Jahre 1867.
Auch hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Bundesländern gab es immer wieder Streit und Diskussionen zwischen den Parteien. Diese Diskussionen führten bereits im Jahre 1925 zu einer ersten Verfassungsnovelle. Eine bedeutende Abänderung des Gesetzes erfolgte 1929. Damals wanderten zahlreiche Kompetenzen vom Parlament, also vom Nationalrat, zum Bundespräsidenten. Dessen Wahl wurde ebenfalls mit dieser Novelle geändert. Bis dahin wurde der Bundespräsident von der Bundesversammlung, der Versammlung beider Kammern des Parlaments, Nationalrat und Bundesrat gewählt. Seit 1929 wählt das Volk sein Staatsoberhaupt direkt (erstmals 1951).
Da diese Änderungen sehr bedeutsam waren und sind, wird die Verfassung seit damals auch als Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 in der Fassung von 1929 bezeichnet. Die Verfassung hatte und hat auf die Menschen großen Einfluss. Die Grundsteine des heutigen Staatsgefüges sind das republikanische, das demokratische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche, das liberale Prinzip sowie die Gewaltentrennung. Diese Grundlagen waren aber in den Jahren der Ersten Republik mehrmals gefährdet. Die Bundesregierung wurde seit den ersten Nationalratswahlen 1920 durch die Christlich-Sozialen und ihre Koalitionspartner gebildet. Die Sozialdemokraten, welche in Wien ein Gegenstück zur Bundesregierung aufbauten, waren im Nationalrat in Opposition.
In Folge des Ersten Weltkrieges und der damit verbundenen Reperationsleistung Österreichs, wurde die Währung immer mehr entwertet. Mit Hilfe der Völkerbundanleihe gelang es, die Hyperinflation 1922 rasch zu beenden. Trotz des raschen Wechsels von Regierungen, wurde dafür gesorgt, dass die Währung stabil blieb. Diese karge Wirtschaftspolitik hatte jedoch zur Folge, dass in der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise kaum staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der enorm hohen Arbeitslosigkeit vorgesehen waren.
Politische Wehrverbände der einzelnen Parteien zogen viele Hoffnungslose an, die als Sozialdemokraten einen Umsturz der demokratischen Verhältnisse fürchteten oder als Konservative die Demokratisierung ablehnten. 1927 ereignete sich in Schattendorf im Burgenland ein Zusammenstoß zwischen den in Feindschaft gegenüberstehenden Gruppen: der im rechten politischen Lager angesiedelten Frontkämpfervereinigung und dem sozialdemokratischen Schutzbund. Ein 40jähriger Kriegsinvalide und ein 8jähriger Eisenbahnerbub wurden erschossen, als der Zug der Schutzbündler am Stammquartier der "Frontkämpfer" vorüberzog. Als der folgende Prozess die Schützen freisprach, eskalierte die angespannte Lage. Am 15. Juli 1927 wurde der Justizpalast in Wien gestürmt und in Brand gesteckt. Die völlig überforderte Polizei schoss wahllos in die große Menschenmenge und machte Jagd auf flüchtende Demonstranten. 89 Tote, davon vier Polizisten, waren zu beklagen.
Der Bundeskanzler, Prälat Dr. Ignaz Seipel, verteidigte im Nationalrat das skandalöse Vorgehen der Polizei. Die Kluft zwischen den beiden großen Lagern, Sozialdemokraten und Christlich-Sozialen, wurde immer tiefer. Die Austromarxisten sprachen von einer demokratisch zu erreichenden Diktatur des Proletariats, während konservative Kreise sich dem Faschismus hinwendeten. Italien unter Mussolini wurde immer mehr zum Vorbild.
Engelbert Dollfuß, des Kaisers kleinster Kadett, 1915
Bundeskanzler Engelbert Dollfuß war einer jener Politiker, welche die Lösung der bestehenden Probleme in der Ausschaltung der demokratischen Verhältnisse sahen. Eine Krise in der Geschäftsordnung des Nationalrates im März 1933 bot ihm die Gelegenheit, mit Polizeigewalt weitere Sitzungen der Gesetzgebung zu verhindern. Das Parlament hatte sich, so die offizielle Sprachregelung, "selbst ausgeschaltet". Trotz anhaltender Proteste sowie eine von mehr als einer Millionen Österreicher unterzeichnete Petition an Bundespräsident Wilhelm Miklas gelang es nicht, den verfassungsmäßigen Zustand wiederherzustellen.
Bundeskanzler Dollfuß nützte eine Gesetzeslücke, um fortan im Wege von Verordnungen Bundesgesetze zu beschließen. Im Hintergrund dauerte der Konflikt zwischen Sozialdemokraten und Christlich-Sozialen an.
Dollfuß hatte zwischenzeitlich versucht, die Konservativen in einer Art Sammelbewegung, der Vaterländischen Front, zu vereinigen. Dies förderte noch zusätzliche Spannungen, welche sich am 12. Februar 1934 entluden. Der sozialdemokratische Wehrverband "Republikanischer Schutzbund" setzte sich gegen einschneidende Maßnahmen seitens der Regierung mit Waffengewalt zur Wehr.
In Wien, Linz und anderen österreichischen Städten wurde heftig gekämpft. Die Regierung konnte sich letztlich durchsetzen, in dem sie das Bundesheer und Einheiten der Heimwehr zur Unterstützung der Polizei einsetzte. Die Folge davon waren mehr als 1.600 Tote und verletzte Österreicher. Zudem führte die Regierung wieder die Todesstrafe ein, der mehrere Anführer des Republikanischen Schutzbundes zum Opfer fielen.
Die Parteiführung der Sozialdemokraten flüchtete in die Tschechoslowakei, die Partei und alle ihre Gliederungen wie auch die Gewerkschaften wurden verboten. Damit machte sich Dollfuß den Weg frei, um aus der demokratischen Republik Österreich offiziell einen autoritären Staat auf ständischer Grundlage zu errichten.
Dieser Staat erhielt am 1. Mai 1934 eine eigene Verfassung, da jene aus dem Jahre 1920 für die Zwecke der Regierung nicht tauglich gewesen wäre. Die neue Verfassung wurde zweifach beschlossen. Die Bundesregierung verordnete sie, um dem Wunsch der Heimwehren nach einem totalitären Umsturz nachzukommen. Der Nationalrat hat sie in Abwesenheit der sozialdemokratischen Abgeordneten beschlossen, um den Schein der Legalität zu wahren. Bemerkenswert an dieser Verfassung ist die folgende Präambel: "Im Namen Gottes, des Allmächtigen, von dem alles Recht ausgeht, erhält das österreichische Volk für seinen christlichen, deutschen Bundesstaat auf ständischer Grundlage diese Verfassung." Damit wurde bereits einleitend festgestellt, dass das Recht nicht mehr vom Volk ausging. Auch inhaltlich unterschied sich die "Maiverfassung" beträchtlich von jener aus 1920.
Die Gesetzgebung stand nun dem Bundestag zu, der sich aus den Mitgliedern der vier beratenden Organe zusammensetzte. Diese vier Gremien waren einerseits geprägt durch die autoritäre Ernennung mancher Mitglieder, andererseits durch den Versuch, "Berufsstände" organisatorisch zu schaffen und an der Gesetzgebung teilhaben zu lassen. Der Bundestag hatte jedoch nur den Zweck der Akklamation, da Gesetzesanträge ausschließlich von der Bundesregierung eingebracht werden konnten. Daneben wurde am 1. Mai 1933 mit der katholischen Kirche ein Konkordat geschlossen, welches ebenfalls Verfassungsrang hatte. Dadurch bekam die Kirche einen großen Einfluss auf den Staat.
Titelblatt der Heimwehr-Zeitung, Beginn der 1930er Jahre
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Schon wenige Wochen nach in Kraft treten der neuen Verfassung kam es am 25. Juli 1934 zum Putschversuch der seit 1933 verbotenen NSDAP. Einigen Putschisten gelang es bis in das Bundeskanzleramt am Ballhausplatz vorzudringen, wo ein Schussattentat auf Dollfuß verübt wurde. Der Bundeskanzler wurde so schwer verletzt, dass er kurz darauf verstarb.
Der Putschversuch wurde rasch niedergeschlagen und der bisherige Unterrichtsminister Kurt Schuschnigg zum neuen Bundeskanzler ernannt. Dessen Politik versuchte nun, Österreich als den besseren deutschen Staat darzustellen. Es schien, als herrsche in Österreich eine um vieles mildere Diktatur: Zahlreiche von den Nazis in Deutschland verfolgte Menschen suchten von 1934 bis 1938 in Österreich Zuflucht.
Ansonsten versuchte das österreichische Regime Elemente des faschistischen Italien und des nationalsozialistischen Deutschland zu kopieren: Es wurden Aufmärsche mit einem Fahnenmeer veranstaltet. Das "Führerprinzip" wurde eingeführt und die Massenpartei "Vaterländische Front" als alleiniger Willensträger des österreichischen Volkes bezeichnet. Dennoch geriet Österreich von Seiten Deutschlands immer mehr unter Druck. Schon 1936 wurde Schuschnigg bei einem Treffen von Hitler in die Enge getrieben und im Februar 1938 schließlich gezwungen, deutschnationale Minister in seine Regierung aufzunehmen. Da die Unabhängigkeit Österreichs eindeutig auf dem Spiel stand, sah sich der Kanzler dazu veranlasst, für den 13. März 1938 eine Volksabstimmung darüber abzuhalten. Doch dazu kam es nicht mehr. Bundespräsident Miklas wurde durch telefonische Drohungen seitens Deutschlands gezwungen, eine nationalsozialistische Regierung einzusetzen. Der Bundespräsident zögerte diesen Schritt hinaus, weshalb deutsche Truppen die Grenzen überschritten und trotz der späteren Einsetzung des österreichischen Nationalsozialisten Arthur Seyß-Inquart als Bundeskanzler das Land besetzten.
Am 12. März 1938 marschierten deutsche Truppen in Österreich ein. Hitler erließ unter dem Eindruck der Begeisterung der Österreicher das Anschlussgesetz, welches die Eigenstaatlichkeit Österreichs für die nächsten sieben Jahre beendete. Im Sog dieser Ereignisse begann sofort der Terror gegen jüdische Österreicher, der unter anderem im Raub an jüdischem Eigentum seinen Ausdruck fand.
Gemeindegrenzen Wien, 1937, 1938, 1954
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Österreich blieb zunächst als Land des Deutschen Reichs erhalten. Die Bundesländer wurden jedoch aufgelöst, teilweise zusammengefasst und ihre Gebiete geändert. Sie wurden zu "Reichsgauen". Im Jahr 1940 wurde dann das "Land Österreich" als eigenständige Verwaltungseinheit gänzlich getilgt und verschwand aus dem offiziellen Wortschatz. Erst im April 1945 mit der Kapitulation des Großdeutschen Reiches, wie es seit 1938 hieß, wurde Österreich wieder ein eigener Staat. Die Verfassung von 1920 wurde in der Fassung von 1929 wieder in Kraft gesetzt. Zum ersten Staatskanzler der Zweiten Republik wurde Karl Renner gewählt. Schon im Herbst 1945 wurden die ersten Wahlen zum Nationalrat abgehalten, die Bundesregierung bestand danach dennoch aus allen im Parlament vertretenen Parteien (Sozialistische Partei, Volkspartei, Kommunistische Partei). Erst ab 1947 gab es die Große Koalition der ehemals verfeindeten politischen Lager der Sozialisten und der Christlich-Sozialen. Österreich war bis 1955 in vier Besatzungszonen aufgeteilt.
Der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 beendete diesen Status und gab Österreich seine volle Souveränität zurück. Am 26. Oktober 1955 beschloss der Nationalrat das Gesetz über die immerwährende Neutralität, welches Verfassungsrang erhielt. Im Jahre 1965 wurde dieser Tag als Erinnerung an dieses Gesetz zum Österreichischen Nationalfeiertag.
Ende 1955 trat Österreich der UNO bei. Letzte einschneidende Veränderung in der Bedeutung der österreichischen Bundesverfassung stellte der Beitritt zur Europäischen Union 1995 dar, in dessen Folge die zahlreichen Gemeinschaftsrechte über die nationalen Bestimmungen gestellt wurden.