Gesetzesfolgenabschätzung

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  2. Weiterführende Informationen

Allgemeines

Bei der Gesetzesfolgenabschätzung handelt es sich um ein Verfahren, mit dem die Folgen geplanter oder bereits in Kraft gesetzter Rechtsvorschriften einer Bewertung unterzogen werden. Die Gesetzesfolgenabschätzung ist ein Instrument der Besseren Rechtssetzung (Better Regulation).

Das Österreichische Handbuch "Bessere Rechtsetzung" bietet einen Überblick über die Gesetzesfolgenabschätzung, ihre Entwicklung und Zusammenhänge mit verwandten Themen wie Deregulierung. Skizziert werden auch die Entwicklungen auf Gemeinschaftsebene.

Das Deregulierungsgesetz 2001 enthält einen sogenannten Deregulierungsauftrag, der auch den Auftrag zur Gesetzesfolgenabschätzung beinhaltet: Bei Akten der Bundesgesetzgebung sind die wesentlichen Auswirkungen in finanzieller, wirtschafts-, umwelt- und konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht abzuschätzen. Überdies soll der Vollzug der Regelung keinen übermäßigen Aufwand in der Verwaltung nach sich ziehen.

Die neuen Standardkostenmodell-Richtlinien regeln ab 1. September 2009 die Darstellung und Dokumentation von Auswirkungen, die sich auf Grund von Informationsverpflichtungen aus neuen rechtsetzenden Maßnahmen für Bürgerinnen, Bürger und für Unternehmen ergeben. Die damit verbundene Neugestaltung des Vorblattes zu Regelungsvorhaben wird mit dem Rundschreiben über Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürgerinnen, Bürger und für Unternehmen vorgestellt.

Durch den Ministerratsbeschluss 61/34 vom 10. Juli 2008 wurde ab Oktober 2008 eine Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP) von Regelungsvorhaben des Bundes eingeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden seit Oktober 2008 in einem eigenen Punkt im Vorblatt zu Regelungsentwürfen dargestellt. Für die Durchführung der Klimaverträglichkeitsprüfung wird als Arbeitsbehelf ein Leitfaden mit einem Tabellenteil zur Verfügung gestellt.

Für die Zwecke der Legistik des Bundes ergibt sich damit - unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürgerinnen, Bürger und für Unternehmen sowie der Klimaverträglichkeitsprüfung - insgesamt folgende Neugliederung des Vorblattes zu den Erläuterungen eines Regelungsvorhabens:

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

  1. Finanzielle Auswirkungen
  2. Wirtschaftspolitische Auswirkungen
    • Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich
    • Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürgerinnen, Bürger und für Unternehmen
    • Gegebenenfalls: Sonstige wirtschaftspolitische Auswirkungen
  3. Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit
  4. Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht
  5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Das Rundschreiben betreffend Darstellung der Auswirkungen von Rechtssetzungsvorhaben aus 2007 gilt weiterhin für folgende Bereiche:

Finanzielle Auswirkungen; wirtschaftspolitische Auswirkungen (bezüglich der Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich); Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht; geschlechtsspezifische Auswirkungen; gegebenenfalls entwicklungspolitische Auswirkungen

Kontakt:
Dr. Brigitte Windisch
Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
Tel.: +43 1 531 15-202809
Fax: +43 1 531 09-202809
E-Mail: brigitte.windisch@bka.gv.at

Weiterführende Informationen

Initiative der Bundesregierung "Verwaltungskosten senken für Unternehmen":
Im Vorfeld zur nunmehr gebotenen Abschätzung der „Auswirkungen auf Verwaltungslasten für Unternehmen“ wurde bis zum Sommer 2007 in allen Bundesministerien eine Basiserhebung durchgeführt. Es wurden die Verwaltungskosten für Unternehmen gemessen, die sich bestehenden bundesrechtlichen Informations- und Meldepflichten ergeben. Die angewendete Methode ist im „Handbuch Standardkostenmodell Österreich“ beschrieben. Damit konnte die Grundlage für eine 25-prozentige Verwaltungskostenreduktion bis 2010 geschaffen werden, die zu einer nachhaltigen Entlastung der österreichischen Wirtschaft führen soll.

Initiative in der Europäischen Union:
Die Kommission (Generaldirektion für Unternehmen und Industrie) hat ebenfalls ein „Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union“ um 25 Prozent bis 2012 gestartet.