E-Procurement– Elektronische Beschaffung

Unter E-Procurement (= elektronischer Beschaffung) versteht man die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen über das Internet. Sie wird vor allem im Bereich des betrieblichen, also des professionellen Einkaufs genutzt.

Seit der Einrichtung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG, Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, StF: BGBl. I Nr. 39/2001) liegt die Zuständigkeit für die Wahrnehmung von Aufgaben des Beschaffungswesens bei der BBG. Sie ist vorrangig für die Vergabe von entgeltlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes zuständig.

Die BBG definiert E-Procurement so:

"E-Procurement unterstützt die Beziehungen und Prozesse eines Unternehmens zu seinen Lieferanten mit Hilfe von elektronischen Medien. Nach diesem sehr weit reichenden Verständnis kann E-Procurement sowohl strategische als auch operative Beschaffungsprozesse umfassen. Diese können sich auf jegliche Art von Vorleistungen beziehen, die eine Organisation auf dem Markt nachfragt."

Der aktuelle Stand der Aktivitäten zu E-Procurement im öffentlichen Bereich sowie die Vorteile dieses Beschaffungsweges sind auf der Homepage der BBG im Detail beschrieben.