Volksgruppenförderung

Das Bundeskanzleramt, Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten, wickelt die Volksgruppenförderung ab. Jeweils am Beginn des Kalenderjahres – die genauen Fristen werden durch eine Aussendung und durch Einschaltung an dieser Stelle der Homepage bekannt gegeben – sind die Ansuchen unter Verwendung des unten angeschlossenen Formulares einzureichen.

Antragsberechtigt sind im wesentlichen Vereine, Stiftungen und Fonds, die ihrem Zweck nach der Erhaltung und Sicherung einer Volksgruppe, ihres besonderen Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Für volksgruppenspezifische Projektförderungen sind Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren Einrichtungen ebenfalls antragsberechtigt.

Einreichfristen für das Förderungsjahr 2010

  • für die slowenische, die slowakische, die tschechische und die Volksgruppe der Roma bis zum 9. Februar 2010
  • für die kroatische Volksgruppe: bis zum 18. Februar 2010
  • für die ungarische Volksgruppe: bis zum 26. Februar 2010

Nach den genannten Terminen muss davon ausgegangen werden, dass der größte Teil der Mittel bereits verplant ist.

Antragsformular im PDF-Format (PDF 32 kB)

Antragsformular als Word-Dokument (DOC 70 kB)

Hinweise für die Antragsausarbeitung im PDF-Format (PDF 115 kB)

Hinweise für die Antragsausarbeitung als Word-Dokument (DOC 48 kB)


Abrechnung der Volksgruppenförderung 2009:

Für die Abrechnung der Volksgruppenförderung ist das Referat für Förderkontrolle I/3/a im Bundeskanzleramt zuständig. Die Abrechnungsunterlagen sind bis 31. Jänner 2010 einzureichen.