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Die namentliche Anführung der Bediensteten des Bundeskanzleramtes in der Geschäftseinteilung dient ausschließlich dem Zweck, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Amt zu erleichtern. Die Verwendung der Namen für Werbezwecke ist nicht gestattet. Namentliche Werbezusendungen an Bedienstete werden an den Absender retourniert. Für diese Maßnahme wird um Verständnis gebeten.


Hinweis (1.2.2009): Die Aufgabenverteilung der Bundesregierung ist im Bundesministeriengesetz festgelegt. Am 1. Februar trat die Novelle des Bundesministeriengesetzes in Kraft, mit der die ehemalige Sektion VI "Sport" vom Bundeskanzleramt zum nunmehrigen Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport wandert. Zur Sektion Sport.